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Neues Punzierungsgesetz in Österreich /
1. April 2001
Mit
Wirkung vom 1. April hat der Nationalrat eine Änderung des geltenden Punzierungsgesetzes
beschlossen. Die
staatlichen Punzierungsämter wurden aufgelöst und die Verpflichtung zur Prüfung
und Punzierung von Edelmetallgegenständen obliegt nunmehr den Händlern und Erzeugern
von Edelmetallgegenständen. Das Bundesministerium für Finanzen nimmt vor allem
Kontrollfunktionen wahr. Zu
diesem Zweck ist in Wien das Edelmetallkontrollabor (Finanzlandesdirektion für
Wien, NÖ und Bgld.) und die Punzierungskontrolle beim Hauptzollamt Wien in der
Vorderen Zollamtsstr. 3 eingerichtet, in Graz, Linz und Salzburg gibt es bei den
jeweiligen Hauptzollämtern Kontrollstellen an den Adressen der frühren Punzierungsämter.
Details finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen www.bmf.gv.at/finanzmarkt/punz/_start.htm. Ögussa-Kunden
profitieren davon! Abhängig vom nachgewiesenen Qualitätssicherungssystem des Erzeugers
kann die Prüfung der Edelmetallgegenstände hinsichtlich Ihres Feingehalts nämlich
entfallen. Dazu zählt die Führung eines nachvollziehbaren Legierungsbuches, aber
auch der Bezug der Vormaterialien bei einem zertifizierten Unternehmen. Da die
Ögussa mit allen Produkten nach ISO 9001:2000 zertifiziert ist, gilt dies für
alle Produkte! Autor:
Marcus Fasching (korrigiert am 7.1.02) |