Neues Punzierungsgesetz in Österreich
/ 1. April 2001

Mit Wirkung vom 1. April hat der Nationalrat eine Änderung des geltenden Punzierungsgesetzes beschlossen.

Die staatlichen Punzierungsämter wurden aufgelöst und die Verpflichtung zur Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen obliegt nunmehr den Händlern und Erzeugern von Edelmetallgegenständen. Das Bundesministerium für Finanzen nimmt vor allem Kontrollfunktionen wahr.

Zu diesem Zweck ist in Wien das Edelmetallkontrollabor (Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Bgld.) und die Punzierungskontrolle beim Hauptzollamt Wien in der Vorderen Zollamtsstr. 3 eingerichtet, in Graz, Linz und Salzburg gibt es bei den jeweiligen Hauptzollämtern Kontrollstellen an den Adressen der frühren Punzierungsämter. Details finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen www.bmf.gv.at/finanzmarkt/punz/_start.htm.

Ögussa-Kunden profitieren davon! Abhängig vom nachgewiesenen Qualitätssicherungssystem des Erzeugers kann die Prüfung der Edelmetallgegenstände hinsichtlich Ihres Feingehalts nämlich entfallen. Dazu zählt die Führung eines nachvollziehbaren Legierungsbuches, aber auch der Bezug der Vormaterialien bei einem zertifizierten Unternehmen. Da die Ögussa mit allen Produkten nach ISO 9001:2000 zertifiziert ist, gilt dies für alle Produkte!

Autor: Marcus Fasching (korrigiert am 7.1.02)