Ögussa HOME Edelmetallhandel Incentives Edelmetallankauf Galvanik Lottechnik Technische Metalle Schmuckmetalle Wir über uns HOME

  Wir über uns

Allg. Geschäfts- bedingungen
  Allg. Umarbeitungs-
bedingungen
  Geschichte
  ISO Zertifizierung
  Produkte
  Leitbild
  Kreislauf
  Werk Liesing-
Zentrale
  Filialen
  Ausland
 Ansprechpartner
  Downloads
  Umweltdaten
  Home

    

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Verbindlichkeit
    Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen.
    Abweichungen davon - insbesondere in formularmäßigen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers (Käufers) - sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen; Abweichungen gelten jeweils auch nur für jenes einzelne Rechtsgeschäft, für welches solche vereinbart wurden. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Punkte ändert nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bedingungen für den jeweiligen Auftrag (Kauf). Will der Auftraggeber (Käufer) diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht oder nur teilweise anerkennen, haben wir das Recht, vom Verkauf zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber (Käufer) Schadenersatzansprüche geltend machen kann.


  2. Angebote und Preise
    Unsere Angebote sind unverbindlich, insbesondere die Preise für Edelmetalle sind freibleibend. Angebotsangaben und Angebotsannahmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; das gleiche gilt für alle Nebenabreden und Vertragsänderungen. Unsere Preise verstehen sich - soweit nicht anders vereinbart - ausschließlich Umsatzsteuer.

  3. Lieferfrist und Liefermenge
    Lieferfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt wurden. Höhere Gewalt sowie Personal-, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen oder ähnliche Lieferhindernisse lassen unsere Lieferverpflichtungen ruhen und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn Unterlieferanten uns nicht oder nicht ordnungsgemäß beliefern. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns überschritten, so hat der Käufer uns im allgemeinen eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen einzuräumen, für Anlagen, Geräte und Anlagenzubehör von mindestens drei Monaten. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist, wenn die Nichteinhaltung der Nachfrist von uns zu vertreten ist, ist der Käufer berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als die bis dahin von uns bereits erbrachten Lieferungen nicht als Funktionseinheit brauchbar sind. Im Falle leichter Fahrlässigkeit werden unmittelbare Verzugsschäden nur bis zu einer Höhe von 0,5% des Kaufpreises der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung ersetzt; der Ersatz mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen. Über- oder Unterlieferung bis zu 2% (bei Kontaktmaterial bis zu 10%) der Bestellmenge halten wir uns ohne Rückfrage offen.


  4. Ausführung
    Die in unseren Listen und Angeboten sowie in unseren Angebotszeichnungen enthaltenen Abbildungen und Angaben über Maße und Gewichte sowie Angaben sonstiger Art sind un-verbindlich. Eine Übereinstimmung der Ausführung der bestellten Teile mit früheren Liefer-ungen wird von uns nur dann gewährleistet, wenn dies ausdrücklich vereinbart, schriftlich bestätigt und die zeichnerische Beschreibung im einzelnen zweifelsfrei festgelegt ist. Warenlieferungen erfolgen in der handelsüblichen Beschaffenheit. Bei Kauf nach Muster oder Probe gelten die Eigenschaften des Musters oder der Probe nicht als zugesichert. Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung für die Eignung der gelieferten Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke und auch nicht für Schäden, die durch Verarbeitung des Produkts entstehen.

  5. Auftragsänderung
    Die Berücksichtigung nachträglich gewünschter Änderungen kann nur unserer schriftlichen Zustimmung und bei Ersatz aller uns entstandenen und/oder uns entstehenden Kosten beansprucht werden.

  6. Versand
    Wir bewirken Versand und Verpackung nach bestem Ermessen, haften aber nicht für billigste Verfrachtung. Selbstverständlich werden Wünsche des Käufers nach Möglichkeit berücksichtigt. Wenn keine anderen Vereinbarungen (z.B. cif, fob, frei Grenze) getroffen sind, reisen unsere Sendungen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Versandart und Versandweg wählen wir nach bestem Ermessen. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer. Sofern vom Besteller keine besonderen Anweisungen erteilt werden, sind wir berechtigt, in dessen Auftrag die Transport- bzw. im Edelmetallgeschäft die Valoren-Versicherung zu decken. Ist die Rückgabe der Verpackung vereinbart, so haftet der Käufer auch für Zufall. Nach Vertragsabschluß anfallende Erhöhungen von Fracht, Zöllen, Steuern, und sonstigen öffentlichen Abgaben etc. trägt der Käufer. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Bei Transportschäden durch Dritte, wie Eisenbahn, muss der Schaden amtlich festgestellt werden. Jeder Beanstandung ist in diesem Fall die Tatbestandsaufnahme samt Frachtbrief und - falls von uns eine Reklamation gegenüber dem Frachtführer durchzuführen ist - auch der Zessionsbrief beizugeben.

  7. Berechnung
    Für die Berechnung sind allein die vom liefernden Werk oder Lager bei Abgang ermittelten Mengen, Gewichts- oder Stückzahlen maßgebend.


  8. Sicherheiten
    Wir müssen uns vorbehalten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, falls Umstände eintreten oder bekannt werden sollten, die unsere Forderungen als gefährdet erscheinen lassen. Kommt der Käufer einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten.


  9. Zahlungsbedingungen
    Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug und für uns kostenfrei zu bezahlen, sofern keine anderen Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart worden sind. Bei verspätetem Zahlungseingang berechnen wir Verzugszinsen gemäß den jeweiligen Bankzinsen, wobei alle uns aus einem Zahlungsverzug entstandenen und/oder uns daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Käufers gehen. Bei Zahlung durch Akzept gehen Diskont- und sonstige Spesen zu Lasten des Schuldners.
    Die Bezahlung mit Wechsel und Schecks gilt bis zur vollen Einlösung nur zahlungshalber.


  10. Werkzeugkosten
    Durch Vergütung von Kostenanteilen erwirbt der Besteller kein Anrecht auf Werkzeuge. Die Werkzeuge bleiben unser Eigentum.


  11. Eigentumsvorbehalt
    Die verkaufte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbe-ziehungen mit uns und allen zu uns gehörenden Tochter- oder Muttergesellschaften unser Eigentum. Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir ein Miteigentum an der hergestellten neuen Sache, und zwar zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der anderen benutzten Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bei Nicht-Barzahlung hat der Käufer mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Käufer tritt ferner bereits jetzt seine Forderungen aus der Weitergabe dieser Ware sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich nach, so haben wir jederzeit - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - das Recht, die Herausgabe der Vorbehaltswaren an uns zu fordern und/oder die an uns abgetretenen Rechte direkt geltend zu machen.


  12. Gewährleistung
    Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware (bei versteckten Mängeln innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeck-ung) schriftlich geltend gemacht werden. Sie entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Ist die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet, werden wir sie nach unserer Wahl entweder ganz oder teilweise umtauschen oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Grundsätzlich leisten wir höchstens kostenlosen Ersatz des gelieferten, fehlerhaften Materials. Weitergehende Ansprüche jeder Art, insbesondere solche auf Ersatz für Sach- oder Vermögensschaden des Käufers oder seiner Kunden wegen Verletzung einer vertraglichen oder vorvertraglichen Pflicht oder einer unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen, sofern der Schaden von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Weiterbehandlung bzw. Verarbeitung geschieht auf Gefahr des Käufers. Vor Verarbeitung hat der Käufer die Eignung des Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Folgeschäden sind von der Ersatzpflicht unsererseits ausgeschlossen. Fehlmengen werden, wenn möglich, nachgeliefert, andernfalls erteilen wir eine Gutschrift. Der Käufer hat nicht das Recht, mit allfälligen Gegenforderungen eine Aufrechnung uns gegenüber vorzunehmen. Im Rahmen der Gewährleistungsbedingung gelten folgende spezielle Konditionen: Wir haften für eventuelle Mängel an den von uns gelieferten Geräten unter Ausnahme jeglicher weitergehender Haftung, wie der Demontage- und Montagekosten, Stillegungs- und Stillstandszeiten sowie aller Kosten für sonstige Folgeschäden, Beseitigung oder Verletzung der Plomben. Eingriff in die Geräte und willkürliche oder unbewusste Beschädigungen an den Geräten heben jede Haftung unsererseits auf. Ansprüche aus unserer Gewährleistung stehen nur unseren direkten Partnern gemäß Kaufvertrag zu. Beanstandete Geräte sind frachtfrei und bei grenzüberschreitenden Lieferungen auch zollfrei an die von uns zu nennende Anschrift einzusenden. Sofern wir in Ausnahmefällen zur Untersuchung oder Beseitigung auftretender Beanstandung unser Fachpersonal nach auswärts entsenden, sind uns die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu vergüten. Gewährleistungsansprüche, die sich auf die Montage von Anlagen beziehen, können nur im Rahmen der in den Montagebedingungen enthaltenen besonderen Bestimmungen gestellt werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kauf oder die Reparatur eines gebrauchten Teils Gegenstand unserer Lieferung war. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, welche aus Überbeanspruchung der Teile über die von uns angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird der Ablauf der Gewährleitungsfrist nicht geändert. Keinesfalls beginnt daher eine einmal begonnene Gewährleistungsfrist neuerlich zu laufen. Unsere vorgenannten Gewährleistungsfristen leiten sich aus den in den "Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektroindustrie, Pkt. 8/Gewährleistung" enthaltenen Bestimmungen ab.


  13. Beratung
    Unsere Angaben über unsere Produkte, Geräte, Anlagen und Verfahren beruhen auf umfangreicher Forschungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Angaben, die keine Zusicherung von Eigenschaften unserer Produkte bedeuten, in Wort und Schrift nach bestem Wissen. Das entbindet den Benützer jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich angegeben sind. Unsere Haftung ist auch hier - entsprechend der Regelung in Ziffer 12 - in jedem Fall nur auf Umtausch, kostenlose Ersatzlieferung oder Erstattung des Kaufpreises beschränkt. Planunterlagen, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und -berechnungen bleiben unser geistiges Eigentum und deren Benützung ist nur dem Käufer zur eigenen sinngemäßen vertragsgegenständlichen Benützung gestattet.


  14. Warenkennzeichnung
    Eine Veränderung unserer Waren und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt, ist unzulässig.


  15. Erfüllungsort
    Als Erfüllungsort gilt für die Lieferung ab Werk der Ort unseres jeweiligen Lieferwerkes bzw. der Ort des von uns genannten Lagers. Erfüllungsort für Zahlungen ist Wien; Zahlungen an unsere Mitarbeiter sind nur dann schuldenbefreiend, wenn sie aufgrund von uns ausgestellter Empfangsbestätigung erfolgt sind. Annahmeverzug des Käufers berechtigt uns auch ohne Nachfristsetzung zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung oder zum Vertragsrücktritt. Ein durch uns bedingter Lieferverzug berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt vom Vertrag.


  16. Gerichtsstand
    Für die Auslegung internationaler Handelsklauseln wie cif, fob usw. gelten die von der internationalen Handelskammer herausgegebenen "Incoterms" in der jeweils neuersten Fassung. Im übrigen sind die Vertragsbedingungen nach österreichischem Recht zu beurteilen. Gerichtsstand ist Wien. Es steht uns jedoch frei, den Käufer an seinem Sitz (Wohnsitz) zu klagen.

gültig ab: 17.03.1998 / Rev. 0

Allgemeine Geschäftsbedingungen
als PDF zum runterladen

Dateigröße:
36
KB

 

 

Top

 
© 2009 Ögussa - Österreichische Gold- und Silber-Scheideanstalt Ges.m.b.H., A-1235 Wien, Tel. +43 / 1 / 866 46-0, e-mail:office@oegussa.at
  česky | deutsch | english | español | français | italiano | magyar