Information zur aktuellen COVID-19 Verordnung

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden!

Unsere österreichweiten Filialen sind weiterhin für den Edelmetall-Ankauf (z.B. Ankauf von Bruchgold), für nicht körpernahe Dienstleistungen (z.B. Galvanik) und für unsere gewerblichen Kunden geöffnet.  

Aufgrund der 2. COVID-19-Notmaßnahmen-Verordnung des Sozialministeriums ist der persönliche Verkauf von Barren und Münzen an Privatpersonen bis 7. Februar 2021 in unseren Geschäftsräumlichkeiten leider nicht möglich!

Selbstverständlich stehen wir Ihnen, auch in diesen schwierigen Zeiten, jederzeit gerne telefonisch, per Mail oder via unserem Ögussa Webshop zur Verfügung und werden Ihre Anfragen bzw. Ihre Bestellungen individuell und rasch bearbeiten.

Nunmehr ist aber "Click & Collect", also die Abholung vorbestellter Waren (Barren, Münzen etc.) im Freien an den Filialstandorten auch durch Privatpersonen zulässig. Sollte das in Ausnahmefällen aus Dringlichkeitsgründen erforderlich sein, bitten wir Sie, uns zwecks Terminvereinbarung anzurufen. Ansonsten empfehlen wir Ihnen, bis zur Abholung nach dem Lockdown die voll versicherte und für Sie kostenlose Sonderverwahrung in unserem Hause zu nutzen.

Wir möchten selbstverständlich die Gesundheit unserer Kunden sowie unserer Mitarbeiter bestmöglich schützen und bitten Sie daher, Verständnis für die Umsetzung der Vorgaben der österreichischen Regierung zu zeigen.

Wir freuen uns ab Montag, den 8. Februar unsere Standorte wieder für Sie öffnen zu dürfen!

Bleiben Sie gesund!

Ihr ÖGUSSA-Team

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