USt-Änderungen ab 1.1.14 (Reverse Charge)

Wir möchten Sie über einige Neuerungen informieren, die unsere künftig an Sie ausgestellten Belege betreffen können.

Ab 1.1.2014 ist die Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Verordnung (USt-BBKV) anzuwenden, die die USt-Verrechnung zwischen Unternehmen im Inland u.a. grundsätzlich für alle Rohmetalle und Metall-halberzeugnisse neu regelt. Auch im Zusammenhang mit der Schrott-Umsatzsteuerverordnung (Schrott-UStV) gibt es aufgrund des Wartungserlasses 2013 vom 29.11.2013 zu den UStR 2000 eine Änderung, die wir ab 1.1.2014 anwenden müssen:

  • An den Rechnungen und Gutschriften, die die Ögussa an Private oder Kleinunternehmen ausstellt, ändert sich nichts.
  • Wenn Sie als Unternehmer im Rahmen einer Umarbeitung Produkte bei uns herstellen lassen, ändert sich auf der Rechnung nichts, auch nicht im Falle von Rohmetallen und Halbzeugen. Die Feinmetalle werden von Ihren Gewichtekonten abgebucht, für die von uns erbrachte Sonstige Leistung werden wie bisher Entgelt und USt in Rechnung gestellt.
  • Neu ist: Im Gegensatz zu bisher sind nunmehr auch unsere Sonstige Leistungen der Edelmetallscheidung (Homogenisieren, Analysieren, Raffinieren) ohne USt, also in "Reverse Charge gem. § 19 Abs. 1d UStG" abzurechnen. Vor dem 29.11.2013 fielen nur die im § 2 Z 2 taxativ aufgezählten Leistungen (Sortieren, Zerschneiden, Zerteilen einschließlich Demontage und Pressen) unter die USt-SchrottV. Durch den Wartungserlass 2013 zu den Umsatzsteuerrichtlinien 2000 wurde die Sonstige Leistung der „Umwandlung von Bruchgold in anderes Gold“ in den Leistungskatalog mit aufgenommen, „da regelmäßig eine Trennung (Zerteilung) des Goldes von anderen Materialien (auch beim Einschmelzen) vorgenommen wird“; „dies gilt sinngemäß auch für andere Edelmetalle“.
  • Für die Lieferung von Halbfertig- oder Fertigprodukten im Vollpreis ändert sich nichts: diese werden wie bisher mit USt fakturiert. Solche Produkte mit höherer Verarbeitungstiefe sind z.B. Fertigprodukte, die ohne weitere Bearbeitung durch Sie verwendbar sind (wie z.B. Colliers), oder Halbfertigprodukte, die als Teile in den von Ihnen hergestellten Produkten noch erkennbar sind (wie z.B. Meterketten und Springringe/Ösen, die Goldschmiede üblicherweise zu Colliers verarbeiten). Weitere Beispiele sind: Stanzteile, Schmuckgussrohlinge, EM-Lösungen und -Präparate, Platin-Schalen, -Tiegel und -Geräte, Düsenhütchen, Zündkerzenelektroden, Netze, Lotpasten, aber auch Goldbleche und Bleche aus Platingruppenmetallen.
  • Neu ist: Für Lieferungen von Rohmetallen (Feinmetallen) und Metallhalberzeugnissen (Halbzeugen) wird die USt nicht mehr in Rechnung gestellt, sondern diese ist vom Empfänger zu berechnen und in Höhe von 20 % der Bemessungsgrundlage in der USt-Voranmeldung unter den Kennzahlen 032 (Umsatzsteuer) und 089 (Vorsteuer) einzutragen bzw. in der USt-Jahreserklärung zu berücksichtigen. Solche Lieferungen in "Reverse Charge gem. § 19 Abs. 1d UStG" betreffen:

    Feinmetalle in Form von Barren, Platten, Plättchen, Planschen, Granalien, Kristallen, Pulvern, Mohren und Schwämmen und dementsprechend auch die von Ihnen getätigte Käufe von Feinmetallen auf Ihr Gewichtekonto oder die von Ihnen getätigten Verkäufe von Ihrem Gewichtekonto an die Ögussa (bei denen Sie die Verfügungsmacht über die jeweiligen Edelmetallmengen an uns übertragen und die Ögussa den entsprechenden Beleg im Gutschriftsverfahren erstellt).

    Halbzeuge, also Feinmetalle oder Legierungen in Form von Granulaten, Pulvern, Barren, Planschen, Blechen, Folien (z.B. Blattgold), Bändern, Streifen, Plättchen, Ronden, Drähten (auch Thermo- und Manteldrähten, Drahtabschnitten), Profilen, Rohren, Loten (auch flussmittelummantelt).
  • Mindestauftragswerte, Dimensionszuschläge oder Fassonen/Formkosten (z.B. für Stück Ronden, Rohre, Drahtabschnitte) werden umsatzsteuerlich so abgerechnet wie das zugrundeliegende Geschäft

Wir hoffen, dass die Änderungen für alle Beteiligten trotz der kurzen Umstellungszeit reibungslos vonstatten gehen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Ögussa Österreichische Gold- und Silber-Scheideanstalt Ges.m.b.H.

 
Mag. Marcus Fasching
Geschäftsführer

Wien, am 17. Dezember 2013

zurück