Cadmiumverbot in Schmuckloten / Hartloten

Ab dem 10. Dezember 2011 ist die Verwendung und das in den Verkehrbringen von Hartloten mit einem Cadmiumgehalt > 0,01 Gew.-% in der EU verboten. Das bedeutet für Sie, dass bei Ihnen eventuell noch in Gebrauch oder Besitz befindliche cadmiumhaltige Hartlote wie z.B. Ögussa BrazeTec 4003, 3003, 2002 usw. nicht mehr zum Löten eingesetzt werden dürfen. Des Weiteren ist die Produktion cadmiumhaltiger Hartlote ab diesem Zeitpunkt in der EU nicht mehr erlaubt.

Ögussa wird die Produktion und Vertrieb cadmiumhaltiger Hartlote wie gefordert in der EU in den nächsten Monaten einstellen. 

Auch den Anwendern ist ab dem 10.12.2011 die Lagerung und Verarbeitung dieser Hartlote per Verordnung untersagt. Aus diesem Grund sollte im Bedarfsfalle eine frühzeitige Umstellung auf cadmiumfreie Hartlote erfolgen. Beispiele für cadmiumfreie Alternativen sind in den nebenstehenden Tabellen (hier auch als PDF) aufgeführt. Falls Sie cadmiumhaltige Hartlote verwenden, beraten wir Sie selbstverständlich auch gerne persönlich bei der Umstellung auf cadmiumfreie Hartlote und bieten Ihnen eine Rücknahme eventueller Restbestände inklusive fachgerechter Entsorgung an.

Die folgenden Absätze geben Hinweise auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Dokumente sowie deren Wortlaut, die zu obiger Zusammenfassung führen. 
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 20. Mai 2011 dazu die Verordnung (EU) Nr. 494/2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII (Cadmium). 

Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 wird auf den Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verwiesen, in dem unter Eintrag 23 (dieser befindet sich unter dem u.a. Link auf Seite 415) auf Cadmium und Cadmiumverbindungen eingegangen wird. Die unter Eintrag 23 neu einzufügenden Absätze 8 und 9 regeln die Verwendung von Cadmium in Hartloten und lauten wie folgt:

8.

Dürfen nicht in Konzentrationen von 0,01 Gew.-% oder mehr in Hartloten verwendet werden. Hartlote dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn der Cadmiumgehalt (Cd- Metall) 0,01 Gew.-% oder mehr beträgt. Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet Hartlöten eine Verbindungstechnik, bei der mit Legierungen bei Temperaturen über 450 °C gearbeitet wird.

9.

Abweichend davon gilt Absatz 8 weder für Hartlote, die in Verteidigungs- sowie Luft- und Raumfahrtanwendungen eingesetzt werden, noch für Hartlote, die aus Sicherheitsgründen verwendet werden.

Die Verwendung ist in Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Kapitel 2 Artikel 3 unter Punkt 24 (Seite 58 in u.a. Link) wie folgt definiert: 
"Verwendung: Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch;“ 

Die Verordnung (EU) Nr. 494/2011 tritt EU-weit zum 10. Dezember 2011 in Kraft. Das ursprünglich genannte Datum 10.01.2012 wurde im Nachhinein berichtigt (siehe u.a. Link „Berichtigung“). 

Falls Sie Fragen dazu oder zur Übersicht cadmiumfreier Alternativen aus dem Ögussa-Lieferprogramm haben, kontaktieren Sie bitte unsere technischen Kundenberater:

Christian Apeltauer
T +43 1 86646 -4210
christian.apeltauer@oegussa.at

Ernst Pichler
T +43 1 866 46 -4214
ernst.pichler@oegussa.at

 


Weiterführende Links:
Verordnung (EU) Nr. 494/2011 
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 vom 24.05.2011 
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

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